Bodmerei

Bodmerei
Von Bodmerei ist man keine Haverei schuldig. Pistor., IV, 2; Eisenhart, 415; Simrock, 1189; Hillebrand, 175; Hassl., 19; Hertius, 136; Runde, 216.
Dies Sprichwort wie das unmittelbar folgende sind aus dem Seerecht. Bodmerei, von dem Wort Boden herkommend, ist ein Seecontract, welcher darin besteht, dass jemand auf seine Gefahr auf den Boden des Schiffs als ein Unterpfand, dem Besitzer des Schiffs Geld oder Geldeswerth mit der Bedingung vorschiesst, dass, wenn das Schiff gut behalten an dem bestimmten Orte einlaufe, das Darlehn nebst dem festgesetzten Zins, der in der Regel das Maas der gewöhnlichen Zinsen übersteigt, erstattet werden soll. Die Haverei oder das Havereirecht besteht darin, dass, wenn ein Schiffer in Wassersnoth gerathen und man zur Rettung des Schiffs und der darauf befindlichen Personen die Güter in die See werfen muss, der daraus entstandene Verlust dergestalt vertheilt wird, dass sowol der Kaufmann als auch die übrigen Personen den andern, deren Güter ausgeworfen worden, den Werth derselben bezahlen müssen. Der Sinn des obigen Sprichworts geht nun dahin, dass der, welcher sein Geld auf das Schiff geliehen, zu diesem Schadenersatz nicht angezogen werden könne, weil es unbillig sein würde, von dem eine Wiedererstattung zu fordern, der ohnehin der Gefahr ausgesetzt war, sein Darlehn zu verlieren, wenn das Schiff verunglückt wäre.
Holl.: Bodmerie is geen averie. (Pistor., IV, 2.) – Bodemerij draagt geene haverij. (Harrebomée, I, 65.)
[Zusätze und Ergänzungen]
2. Bodmerei ist kein Gegenstand der Haverei. (S.⇨ Bodmereibrief.) Graf, 282, 358.
3. Bodmerei trägt keine Haverei.Graf, 282, 360.
4. Von Bodmerei zahlt man keine Haverei.Graf, 282, 357.

Deutsches Sprichwörter-Lexikon . 2015.

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  • Bodmerei — Bodmerei, 1) (Bodmereicontract, engl. Bottomry, fr. Grosse aventurecontract), Seecontract, nach welchem ein Schiffer (Bodmereinehmer), der in fremden Häfen Geld zur Ausbesserung seines Schiffs od. zur Fortsetzung der Fahrt (in andern Fällen wird… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Bodmerei — (Bömerei, Verbodmung, franz. Contrat à la grosse, engl. Bottomry, entstanden aus dem niederdeutschen »bodem«, d. h. Boden, Schiffsboden), ein Darlehen, das der Schiffer als Schiffs oder Ladungseigentümer oder als gesetzlicher Vertreter des… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Bodmerei — Bodmerei, Verbodmung, Bömerei (engl. bottomry, frz. contrat à la grosse), im Seerecht Verpfändung eines Schiffs oder dessen Ladung oder beider zugleich und der Fracht seitens des Schiffskapitäns (Bodmereinehmers), gegen Empfang eines Darlehns,… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Bodmerei — (engl. Bottomry), vom holländ. Bodem, Schiff, ein Darlehen, welches der Eigenthümer, im höchsten Nothfalle der Kapitän eines Schiffes gegen dessen Verpfändung aufnimmt; geht das Schiff verloren, so ist auch das Kapital des Darleihers verloren,… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Bodmerei — Sf Schiffsbeleihung per. Wortschatz fach. (16. Jh.) Stammwort. Aus mndd. (ver)bod(d)emen den Boden eines Schiffs, Schiff und Ladung, beleihen und dem zugehörigen mndd. bodemrije.    Ebenso nndl. bodemerij; Boden. ✎ LM 2 (1983), 307. deutsch iz …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Bodmerei — Die Bodmerei (Verbodmung, franz. Contrat à la grosse, engl. Bottomry, abzuleiten von Bome, gleichbedeutend mit Kiel, oder von „Boden“, d. h. dem Schiffsboden, als dem Hauptbestandteil des Schiffs) ist ein historischer Begriff im Seehandelsrecht.… …   Deutsch Wikipedia

  • Bodmerei — Bod|me|rei 〈f. 18〉 Vertrag über ein Darlehen, das der Kapitän im Interesse des Schiffseigentümers od. Ladungseigentümers vor der Reise gegen Zusicherung einer Prämie u. Verpfändung von Schiff u. (od.) Ladung aufnimmt; Sy Verbodmung [→ bodmen] * * …   Universal-Lexikon

  • Bodmerei — Bod|me|rei (Schiffsbeleihung, verpfändung) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Bodmereibrief — Die Bodmerei (Verbodmung, franz. Contrat à la grosse, engl. Bottomry, abzuleiten von Bome, gleichbedeutend mit Kiel, oder von „Boden“, d. h. dem Schiffsboden, als dem Hauptbestandteil des Schiffs) ist ein historischer Begriff im Seehandelsrecht.… …   Deutsch Wikipedia

  • БОДМЕРЕЯ — (ниж. нем. Bodmerei). Заем денег под залог корабельного груза или корабля, допускаемый в исключительных случаях. Словарь иностранных слов, вошедших в состав русского языка. Чудинов А.Н., 1910. БОДМЕРЕЯ заем под залог корабля или груза с тем, что… …   Словарь иностранных слов русского языка

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